Das Thema ist nicht neu, nur aktueller denn je!
Stellt Euch folgenden Fall vor: Ihr besucht ein Fotostudio zwecks Aufnahmen von Bewerbungsfotos mittels professioneller Hilfe durch einen Fotografen. Anschliessend nehmt Ihr die fertigen Fotos mit nach Hause, sowohl auf klassischem Fotopapier als auch in digitalter Form auf CD. Nun werden die "körperlichen" Fotografien in die Bewerbungsmappe eingefügt und dann gehts per Post an den Adressaten - so weit so gut!
Danach noch die digitalen Abzüge auf die private Webseite (für jeden zugänglich) und plötzlich - ein paar Tage später liegt eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts unseres Fotografen im Briefkasten, verbunden mit nicht unerheblichen Rechtsanwaltskosten, sowie einer Unterlassungserklärung und ggf. Schadensersatzforderungen.
Bloß Fiktion? Keinesfalls - dieses Beispiel ist absolut real und kann jeden treffen, der blauäugig mit dem Thema "Urheberrecht" und dem Medium Internet umgeht.
Der ARD-Ratgeber Recht berichtete dazu in seiner Sendung am 12. Januar 2008. Viele Begriffe, mit denen Otto normalo in der Regel nichts anfangen kann oder aber von der Thematik andere Vorstellungen hat wurde hilfreich erklärt.
Hier der Link:
http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,qg5ze8rn2gn iasxx~cm.asp
Was also darf man und was nicht?
Man darf:
- privat geschossene Fotos aus Urlaub, Freizeit, Sport, Feiern überall und jederzeit veröffentlichen und vervielfältigen (wenn Ihr selbst die Fotos gemacht habt und die darauf abgebildeten Personen -sofern welche darauf eindeutig zu erkennen sind- damit kein Problem haben).
- vom Fotografen geschossene Fotos ungefragt nur einem begrenzten Publikum zugänglich machen (als Bewerbungsfoto, an Freunde und Bekannte und auf privaten Webseiten unter der Voraussetzung. dass nicht jeder die Fotos sichten kann, also durch bspw. einen geschützen Zugang).
Man darf nicht:
- vom Fotografen angefertigte Fotografien ohne seine Zustimmung veröffentlichen, egal ob auf der eigenen Webseite oder auf Communities wie Single`s Whiteboard. Das Urheberrecht steht immer dem Fotografen zu, es sei denn, Ihr habt bei der Herstellung der Fotos etwas anderes vereinbart.
Genau dieser letzte Punkt ist der Grund, warum wir das Thema aufgegriffen haben. Es kommt regelmässig vor. das Ihr Fotos in Euer Profil einstellt, bei denen wir davon ausgehen, dass sie von einem Fotografen angefertigt wurden. Damit Ihr nicht in diese Urheberrechtsfalle stolpert, weisen wir Euch per Mail auf diesen Umstand hin und bitten Euch uns nachzuweisen, dass ihr tatsächlich über die Rechte verfügt, Eure Fotos veröffentlichen zu dürfen.
Für diesen Nachweis könnt Ihr eine eingescannte Vereinbarung mit dem Fotografen einer Mail an uns beilegen, die aussagt, das die Rechte zur Veröffentlichhung bei Euch liegen, verbunden mit den hochauflösenden Orginalen der Fotos (z.B. "bmp" - nicht .gif oder .jpg/.jepg).
Alternativ könnt Ihr diese Mail auch an die Anwaltskanzlei senden, die wir Euch in unserer Hinweis-Mail nennen.
Wir überprüfen dann Euren Nachweis und geben das Foto ggf. frei, was heisst, nur wenn der Nachweis eindeutig ist (also ohne Garantie). Im Übrigen weisen wir in unseren Nutzungsbedingungen auf diesen Punkt hin.
Alles ein wenig umständlich, aber leider nicht zu ändern.
Letztendlich wollen wir damit auch vermeiden, im Mittelpunkt einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung zu stehen, Daten an Behörden rausgeben zu müssen.
Wenn Ihr also auf diese Umstände keine Lust habt, dann stellt NUR Fotos ein, die eindeutig als private Fotografien zu erkennen sind. Schliesslich sind nette Fotos ein wichtiger Teil Eures Profils.
Wenn Ihr dazu Fragen habt, dann schreibt uns oder postet im Forum, wir nehmen gern dazu Stellung.
Euer SWB Team